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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten (Fertigpackungsverordnung - FPackV)
§ 7 Fertigpackungen mit Lebensmitteln

Für Fertigpackungen mit Lebensmitteln sind die §§ 20, 21, 22 und 23 entsprechend anzuwenden.