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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz - FPfZG)
§ 1
Ziel des Gesetzes
Durch die Einführung der Familienpflegezeit werden die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert.
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