Die Statistik nach § 1 Nummer 5 erfasst bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 bis 7 jährlich zum Stichtag 1. Januar die Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen sowie die Altersgeldberechtigten und die Hinterbliebenenaltersgeldberechtigten nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht, beamtenrechtlichen Grundsätzen sowie Altersgeldrecht nach folgenden Erhebungsmerkmalen: 
- 1.
- Geburtsmonat und -jahr, 
- 2.
- Geschlecht, Familienstand, 
- 3.
- Art des früheren Dienstverhältnisses, 
- 4.
- Rechtsgrundlage der Versorgung oder des Altersgeldes, 
- 5.
- Art des Versorgungs- oder Altersgeldanspruchs, 
- 6.
- Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe, 
- 7.
- Wohnort nach dem jeweiligen Schlüssel im Gemeindeverzeichnis oder der Gemeindename mit Postleitzahl der Wohnanschrift, bei einem Ort im Ausland die Angabe hierzu, 
- 8.
- Ruhegehalts- oder Altersgeldsatz, 
- 9.
- Bestandsveränderungen im Vorjahr, Grund für den Eintritt des Versorgungsfalls einschließlich der Zahlungsaufnahme des Alters- und Hinterbliebenenaltersgeldes, letzter Aufgabenbereich, 
- 10.
- Bruttoversorgungsbezüge, Bruttoaltersgeld und Bruttohinterbliebenenaltersgeld des Vorjahres, 
- 11.
- Bruttoversorgungsbezüge, Bruttoaltersgeld und Bruttohinterbliebenenaltersgeld im Berichtsmonat, gegliedert nach Bezügebestandteilen, 
- 12.
- Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand oder Altersgeldabschlag bei vorzeitigem Bezug von Altersgeld, 
- 13.
- bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 auch nach dem Einzelplan.