zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen
§ 4
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1975 in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular