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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beauftragung von Flugsicherungsorganisationen (Flugsicherungsbeauftragungsverordnung - FSBV)
§ 11 Jahresbericht

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung berichtet jährlich über die Ergebnisse der Auswahlverfahren, die Wirtschaftlichkeit der Flugsicherungsdienste und -organisationen, die festgestellten berücksichtigungsfähigen Kosten der Flugsicherungsorganisationen sowie über die festgestellten Differenzen zwischen Einnahmen und festgestellten Kosten und deren Erstattung, die sich jeweils nach den Bestimmungen dieser Verordnung ergeben haben.