Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1
Sachlicher Anwendungsbereich
Für die Untersuchung von Futtermitteln, Zusatzstoffen und Vormischungen (Stoffe) im Rahmen der amtlichen Überwachung werden die Proben nach dieser Verordnung genommen und analysiert. § 12a bleibt unberührt.
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