Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 2b (zu § 13 Abs. 3 Satz 1)
Gruppen von Einzelfuttermitteln, deren Angabe die Angabe von Einzelfuttermitteln bei der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln für Heimtiere ersetzt

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2007, 839 - 840

------------------------------------------------------------------------------
Gruppe Beschreibung
------------------------------------------------------------------------------

1. Fleisch und Alle Fleischteile geschlachteter warmblütiger
tierische Landtiere, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren
Nebenerzeugnisse haltbar gemacht, sowie alle Erzeugnisse und
Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung von Tierkörpern
oder Teilen von Tierkörpern warmblütiger Landtiere
2. Milch und Alle Milcherzeugnisse, frisch oder durch ein
Molkereierzeugnisse geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie die
Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung
3. Eier und Alle Eiererzeugnisse, frisch oder durch ein
Eiererzeugnisse geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie die
Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung
4. Öle und Fette Alle tierischen und pflanzlichen Öle und Fette
5. Hefen Alle Hefen, deren Zellen abgetötet und getrocknet
worden sind
6. Fisch und Fische oder Fischteile, frisch oder durch ein
Fischnebenerzeugnisse geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie die
Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung
7. Getreide Alle Arten von Getreide, ganz gleich in welcher
Aufmachung, sowie die Erzeugnisse aus der
Verarbeitung des Mehlkörpers
8. Gemüse Alle Arten von Gemüse und Hülsenfrüchten, frisch oder
durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht
9. Pflanzliche Nebenerzeugnisse aus der Aufbereitung pflanzlicher
Nebenerzeugnisse Erzeugnisse, insbesondere Getreide, Gemüse,
Hülsenfrüchte, Ölfrüchte
10. Pflanzliche Alle Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, deren
Eiweißextrakte Proteine durch ein geeignetes Verfahren auf
mindestens 50% Rohprotein, bezogen auf die
Trockenmasse, angereichert sind und umstrukturiert
(texturiert) sein können
11. Mineralstoffe Alle anorganischen Stoffe, die für die Tierernährung
geeignet sind
12. Zucker Alle Zuckerarten
13. Früchte Alle Arten von Früchten, frisch oder durch ein
geeignetes Verfahren haltbar gemacht
14. Nüsse Alle Kerne von Schalenfrüchten
15. Saaten Alle Saaten, unzerkleinert oder grob gemahlen
16. Algen Alle Arten von Algen, frisch oder durch ein
geeignetes Verfahren haltbar gemacht
17. Weich- und Alle Arten von Weich- und Krebstieren, Muscheln,
Krebstiere frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar
gemacht, sowie die Nebenerzeugnisse aus ihrer
Verarbeitung
18. Insekten Alle Arten von Insekten in allen Entwicklungsstadien
19. Bäckereierzeugnisse Alle Erzeugnisse aus der Backwarenherstellung,
insbesondere Brot, Kuchen, Kekse sowie Teigwaren