(2) Fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Bedienen von Fahrzeugen und Systemen,
- 2.
Außerbetriebnehmen und Inbetriebnehmen von fahrzeugtechnischen Systemen,
- 3.
Messen und Prüfen an Systemen,
- 4.
Durchführen von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten,
- 5.
Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- 6.
Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen,
- 7.
Instandsetzen von Fahrzeugen und Fügen von Fahrzeugteilen,
- 8.
Ausrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,
- 9.
Anfertigen von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen,
- 10.
Prüfen, Pflegen und Schützen von Oberflächen,
- 11.
Kontrollieren und Übergeben von Fahrzeugen.