Nichtamtliches InhaltsverzeichnisAnlage 9 (zu § 16 Absatz 2 Satz 1)
Anlage 9 (zu § 16 Absatz 2 Satz 1)
Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 214)
Breite 74 mm, Höhe 105 mm, Farbe hellrot, schwarzer Druck (Typendruck)
Geringfügige Abweichungen vom vorgeschriebenen Muster sind zulässig, insbesondere können zusätzliche Hinweise zur Verwendung aufgedruckt werden.
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