zurück
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Anerkennung von Stadt- und Landkreisen nach § 6a des Güterkraftverkehrsgesetzes
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular