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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz - GaFG)
§ 5 Rücklagen des Sondervermögens

Das Sondervermögen kann zur Erfüllung des gesetzlichen Zwecks Rücklagen bilden.