Begünstigte, bei denen mehr als 75 Prozent der beihilfefähigen landwirtschaftlichen Fläche
- a)
Dauergrünland sind,
- b)
für die Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden oder
- c)
einer Kombination der Nutzungen nach den Buchstaben a und b unterfallen.