zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Änderung des Statuts der Genossenschaftsbank Berlin und zu deren Umwandlung
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular