- 1.
die Feststellung des Jahresabschlusses,
- 2.
die Verwendung des Jahresüberschusses,
- 3.
die Entlastung des Vorstands und des Verwaltungsrats,
- 4.
die Bestellung des Abschlußprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses,
- 5.
Änderungen des Statuts,
- 6.
Änderungen des Grundkapitals,
- 7.
den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen,
- 8.
die Aufnahme neuer Geschäftszweige oder die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsbereiche,
- 9.
die Umwandlung der Holding in eine Aktiengesellschaft und die Feststellung der Satzung der Aktiengesellschaft,
- 10.
die Auflösung der Holding.