Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDVDV)
§ 4 Laufbahnbefähigung

Der erfolgreiche Abschluss des Studiums vermittelt die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei.