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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Neunte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung - 9. GebäudeArbbV)
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Achte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung vom 24. März 2021 (BAnz AT 30.03.2021 V1) außer Kraft.