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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und zur Gebäudereinigerin * (Gebäudereinigerausbildungsverordnung - GebReinAusbVO)
§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Anwenden von Grund- und Außenreinigungsverfahren,
2.
Durchführen von Hygienemaßnahmen,
3.
Reinigen, Pflegen und Konservieren von Oberflächen sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.