An das Gebäude angrenzende Stellplätze liegen vor, wenn der Parkplatz, auf dem sich die Stellplätze befinden,
- 1.
denselben Eigentümer wie das Gebäude hat,
- 2.
überwiegend von den Bewohnern oder Nutzern des Gebäudes genutzt wird und
- 3.
eine unmittelbare physische oder technische Verbindung zum Gebäude oder zu einem Gebäudeteil aufweist.