Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung über die Bausparverhältnisse aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens
Eingangsformel 

Auf Grund des § 9 Abs. 1 der 33. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz (Bausparkassenverordnung) wird im Einvernehmen mit den übrigen Aufsichtsbehörden und der Bank deutscher Länder folgendes angeordnet: