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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz)
§ 5 Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer

Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.

Fußnote

(+++ § 5: Zur Anwengung vgl. § 7 +++)