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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen *) (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung - GenTPflEV)
§ 11 Aufbringen von Stoffen

Auf Flächen, auf denen Düngemittel oder andere Stoffe aufgebracht werden, die offenkundig nicht nur geringfügig vermehrungsfähige Bestandteile von gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten, findet § 10 entsprechende Anwendung.