(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden:
- 1.
Leistungstest,
- 2.
biographischer Fragebogen,
- 3.
Persönlichkeitstest,
- 4.
Simulationsaufgaben und
- 5.
Aufsatz.
(2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen Arbeitstag.