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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (GKrimDVDV)
§ 29
Bestandteile der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit besteht aus
1.
der Thesis und
2.
der Verteidigung der Thesis.
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