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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (GKrimDVDV)
§ 36 Vorgaben für die Form der Thesis

Die Vorgaben für die Form der Thesis legt das Prüfungsamt beim Bundeskriminalamt fest.