(1) Die Prüfungskommission bewertet die in der Präsentation der Bachelorarbeit erbrachten Leistungen und die im Prüfungsgespräch erbrachten Leistungen einzeln.
(2) Das Ergebnis der Verteidigung ist das arithmetische Mittel aus
- 1.
der Punktzahl für die Präsentation der Thesis und
- 2.
der Punktzahl für das Prüfungsgespräch.