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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasbläser/zur Glasbläserin
§ 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung im Ausbildungsberuf Glasbläser/Glasbläserin dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Glasgestaltung,
2.
Christbaumschmuck,
3.
Kunstaugen
gewählt werden.