Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs,
- 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
Handhaben und Pflegen von Maschinen für die Handglasformung, von Arbeitsgeräten und von Einrichtungen,
- 6.
Kenntnisse der Glasschmelze und der wichtigsten Eigenschaften des Glases,
- 7.
Anfertigen und Umsetzen von Entwurfsskizzen,
- 8.
Anfangen einer Glasmenge, Anfertigen eines Kölbels,
- 9.
Vorformen des Glaspostens sowie Formen durch Gießen,
- 10.
Glasmenge über Kölbel oder Nabel verarbeiten,
- 11.
Fertigformen vorgeformter Glasposten,
- 12.
Freiformen von Glasposten,
- 13.
Verformen von Glasgegenständen nach Wiedererwärmen,
- 14.
Wiedererwärmen und Formen geblasener Glasgegenstände,
- 15.
Überfangen von Glasposten,
- 16.
Formen und Ansetzen von Glasrohlingen,
- 17.
Qualitätssicherung.