Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes (GntZollDVDV)
§ 3 Bachelorgrad

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums wird der akademische Grad „Bachelor of Laws (LL.B.)“ verliehen.