Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes (GntZollDVDV)
§ 45 Modulprüfungen in den Fachstudien

Die Modulprüfungen während der Fachstudien können aus einem oder mehreren der folgenden Prüfungsformate bestehen:
1.
Klausur,
2.
Hausarbeit,
3.
Präsentation,
4.
Projektarbeit,
5.
mündliche Prüfung,
6.
Gruppengespräch (Kolloquium).