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(+++ Textnachweis ab: 3. 4.2003 +++)
(+++ Text des Erlasses siehe: OrdenErl4ĂndErl ***)
Die Goethe-Medaille wird vom PrĂ€sidium des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. fĂŒr besondere Verdienste im Bereich der internationalen Kulturbeziehungen verliehen, insbesondere auf dem Gebiet der Förderung der deutschen Sprache im Ausland.
In der Regel wird die Goethe-Medaille verliehen fĂŒr besondere wissenschaftliche oder literarische, didaktische, organisatorische Leistungen, die der Vermittlung zwischen deutscher Kultur und der Kultur der PartnerlĂ€nder zugute kommen.
Die Goethe-Medaille kann AuslÀndern jeder NationalitÀt verliehen werden, im Ausnahmefall auch Deutschen.
Die Verleihung erfolgt jÀhrlich zum 22. MÀrz, dem Todestag Goethes.
Ăber die Verleihung der Goethe-Medaille stellt die PrĂ€sidentin oder der PrĂ€sident des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. eine Urkunde aus. Medaille und Urkunde werden in der Bundesrepublik durch die PrĂ€sidentin oder den PrĂ€sidenten des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V., im Ausland durch den Leiter der zustĂ€ndigen diplomatischen Vertretung in Anwesenheit des Vertreters der Zweigstelle des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. ĂŒberreicht. Medaille und Urkunde können im Einvernehmen zwischen dem AuswĂ€rtigen Amt und dem Goethe-Institut Inter Nationes e. V. gegebenenfalls auch vom Leiter der Zweigstelle ĂŒberreicht werden.
Die Goethe-Medaille wird Eigentum des EmpfĂ€ngers und geht bei seinem Tode in den Besitz der Erben ĂŒber.
Besondere Pflichten und Rechte sind mit der Verleihung der Goethe-Medaille nicht verbunden.