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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Goldschmied/zur Goldschmiedin (Goldschmied-Ausbildungsverordnung)
§ 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Goldschmied/Goldschmiedin wird staatlich anerkannt.