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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Protokollnotiz zum Vertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 9. Mai 1992
Zu Artikel 3

Die vertragschließenden Parteien sind sich einig darüber, daß die Worte "gegen Entschädigung" ausschließlich die vom Lande Mecklenburg-Vorpommern vorgenommenen Investitionen im Bereich des Stützpunktes Lenzen des Staatlichen Amtes für Umwelt und Naturschutz betreffen. Weitere entschädigungspflichtige Tatbestände bestehen nicht.