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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze)
Art 5 

Die Länder erklären ihre Bereitschaft, in gegenseitigem Einverständnis den Grenzverlauf in der Wesermündung festzulegen und in einem weiteren Staatsvertrag zu regeln.