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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Erleichterungen der Grenzabfertigung
Art 1 

Dem in Warschau am 29. Juli 1992 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Erleichterungen der Grenzabfertigung wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.