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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Mai 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr
Art 1 

Dem in Furth im Wald am 19. Mai 1995 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.