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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zu der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 3. Juli 1996/18. Juli 1996 über die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen auf österreichischem Gebiet und vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen auf deutschem Gebiet und die zeitweilige österreichische Grenzabfertigung auf deutschem Gebiet
§ 1 

An der deutsch-österreichischen Grenze werden an den Grenzübergängen Pfronten-Steinach/Schönbichl, Niederndorf/Oberaudorf, Erl/Windshausen, Sachrang/Wildbichl, Schellenberg/Hangendenstein, Ainring/Siezenheim, Oberndorf/Laufen, Tittmoning/Ettenau, Neuhaus am Inn-Alte Innbrücke/Schärding, Passau-Haibach/Haibach, Oberkappel/Kappel und Schwarzenberg/Lackenhäuser nach Maßgabe der Vereinbarung vom 3. Juli 1996/18. Juli 1996 vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen auf österreichischem Gebiet und vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen auf deutschem Gebiet errichtet und am Grenzübergang Füssen/Pinswang die österreichische Grenzabfertigung zeitweilig auf deutschem Gebiet vorgenommen. Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.