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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz 1 (Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV)
§ 4 Konformitätsvermutung

Bei Produkten, die harmonisierten Normen oder Teilen dieser Normen entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird vermutet, dass sie die wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II der Richtlinie 2014/34/EU erfüllen, soweit diese von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind.