Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement * (Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung - GuAMKflAusbV) § 2Dauer der Berufsausbildung