Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz (EEMD-Gebietsvorgabenverordnung - GVV)
Anhang 

(Fundstelle: BAnz AT 27.03.2018 V1)
Tabellarische Übersicht
zur Einhaltung der Gebietsvorgaben
anhand eingereichter Dokumentationen oder konkreter Beschreibungen
Zur Orientierung und Vermeidung unnötiger Nachfragen ist eine tabellarische Übersicht zu erstellen, in der die Erfüllung der einzelnen Gebietsvorgaben anhand der eingereichten Unterlagen dokumentiert und/oder zusätzlich genau erläutert wird.

 Erläuterung
Gebietsvorgabe
1
Erläuterung:

Die Einhaltung der Gebietsvorgabe wird durch XYZ sichergestellt.
Referenzen:
Dokument 1: Kapitel 4.3; 4.7
Dokument 5: Kapitel 1 – 3
Gebietsvorgabe
2
Erläuterung:

Die Einhaltung der Gebietsvorgabe wird durch XYZ sichergestellt.
Referenzen:
Dokument 2: gesamtes Dokument
Gebietsvorgabe
3
Erläuterung:

Die Einhaltung der Gebietsvorgabe wird durch XYZ sichergestellt.
Referenzen:
Dokument 3: Kapitel 4.3; 4.7
Gebietsvorgabe
4
Erläuterung:

Die Einhaltung der Gebietsvorgabe wird durch XYZ sichergestellt.
Referenzen:
keine
Tabelle 1: Beispielhafte tabellarische Übersicht (Gebietsvorgaben/Dokumente)