Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte und zur Stabilisierung der Finanzentwicklung in der Rentenversicherung sowie über die Verlängerung der Investitionshilfeabgabe (Haushaltsbegleitgesetz 1984) Art 25Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes
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Fußnote
Art. 14 bis 21, 23 bis 26: Änderungsvorschriften. Art. 25 gilt nicht in Berlin