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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (Artikel 1 d. Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland")
§ 16
Dienstsiegel
Die Stiftung führt ein Dienstsiegel.
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