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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (Artikel 1 d. Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland")
§ 6
Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind
1.
das Kuratorium,
2.
der Präsident oder die Präsidentin,
3.
der wissenschaftliche Beirat,
4.
der Arbeitskreis gesellschaftlicher Gruppen.
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