- 1.
Name und Anschrift der Erhebungseinheit,
- 2.
Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen,
- 3.
für die konjunkturstatistischen Erhebungen, mit Ausnahme der Erhebungseinheiten der Wirtschaftszweige der Abteilung 47 in Abschnitt G und des Abschnitts I, zusätzlich Steuernummer der Erhebungseinheit und des Organträgers der Erhebungseinheit, bei Änderungen auch die bisherige Steuernummer.