(1) Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis von jedem Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Außerhalb der Probezeit kann das Vertragsverhältnis nur gekündigt werden
- 1.
von jedem Vertragspartner ohne Kündigungsfrist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes,
- 2.
von der studierenden Person mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende.