Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimmindestbauverordnung - HeimMindBauV)
§ 21 Funktions- und Zubehörräume

In jeder Einrichtung müssen mindestens vorhanden sein:
1.
ein Abstellraum für die Sachen der Heimbewohner,
2.
besondere Wasch- und Trockenräume zur Benutzung durch die Heimbewohner.