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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Gewährung eines Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz - HeizkZuschG)
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juni 2022 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Mai 2032 außer Kraft.
(2) § 3 Absatz 1 Satz 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.