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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Höhe der Maut für die Benutzung des Herrentunnels (Herrentunnel-Mauthöheverordnung - HerrentunnelMautHV)
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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