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Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012

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Abschnitt 1
 Allgemeine Ermächtigungen
  § 1 Feststellung des Haushaltsplans
  § 2 Kreditermächtigungen
  § 3 Gewährleistungsermächtigungen
  § 4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Abschnitt 2
 Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
  § 5 Flexibilisierte Ausgaben
  § 6 Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
  § 7 Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen
  § 8 Bewilligung von Zuwendungen
  § 9 Bezüge
  § 10 Verbriefung von Verpflichtungen
  § 11 Liquiditätshilfen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung
  § 12 Rückzahlung, Titelverwechslung
Abschnitt 3
 Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen
  § 13 Verbindlichkeit des Stellenplans
  § 14 Ausbringung von Planstellen und Stellen
  § 15 Ausbringung und Umsetzung von Planstellen und Stellen für Überhangpersonal
  § 16 Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen
  § 17 Ausbringung von Leerstellen
  § 18 Umwandlung von Planstellen und Stellen
  § 19 Sonderregelungen bei kw-Vermerken
  § 20 Überhangpersonal
  § 21 Stelleneinsparung
Abschnitt 4
 Übergangs- und Schlussvorschriften
  § 22 Stelleneinsparung auf Grund der Verlängerung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte
  § 23 Begleitregelungen zum Regierungsumzug
  § 23a Weitere Zuführung an das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“
  § 24 Fortgeltung
  § 25 Inkrafttreten
    Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2012
    Nachtrag zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2012
    Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2012