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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
§ 22
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
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