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Bestimmungen über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See (Anlage zu § 664 des Handelsgesetzbuchs)
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Art 1 Begriffsbestimmungen
Art 2 Haftung des Beförderers
Art 3 Ausführender Beförderer
Art 4 Wertsachen
Art 5 Haftungsbeschränkung bei Körperverletzung
Art 6 Haftungsbeschränkung für Verlust oder Beschädigung von Gepäck
Art 7 Ergänzungsbestimmungen über Haftungshöchstbeträge
Art 8 Einreden und Beschränkungen für die Bediensteten des Beförderers
Art 9 Mehrere Ansprüche
Art 10 Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung
Art 11 Grundlage für Ansprüche
Art 12 Anzeige des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck
Art 13 Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Art 14 Zuständiges Gericht
Art 15 Nichtige Vereinbarungen
Art 16 Gewerbsmäßige Beförderung durch öffentlich-rechtliche Körperschaften
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